Mitgliederversammlung für das Jahr 2025 in 2026

Die nächste Jahreshauptversammlung der Fördermitglieder des Diakonieverbundes findet am Mittwoch, dem 21. Oktober 2026, 19:00 Uhr in der Evangelischen Dorfkirche Sexau statt.

Tagesordnung:

    1. Begrüßung
    2. Bericht des Vorstandes
    3. Wahl des Vertreters der Fördermitglieder in den Vorstand
    4. Wahl des Vertreters der Fördermitglieder in die Mitgliederversammlung
    5. Fragen und Anregungen
    6. Verschiedenes

Der Bericht des Vorstandes wird hier nur kurz ausfallen, da sich um 19.30 Uhr die Mitgliederversammlung des gesamten Diakonieverbunds Freiamt-Sexau anschließt, in der Tätigkeitsberichte der einzelnen Dienste (Nachbarschaftshilfe, Familienhilfe) sowie ein ausführlicher Rechenschaftsbericht des Vorstandes mit Jahresabschluss 2025, Bericht der Kassenprüfer, u.a. abgegeben werden.

Alle Fördermitglieder sind auch dazu herzlich eingeladen. 

Wir danken Ihnen allen sehr für Ihre Unterstützung unserer diakonischen Einrichtungen. Wir können unsere Arbeit zum Wohle unserer hilfebedürftigen Mitbürger nur fortsetzen, wenn wir weiterhin auf die Hilfe vieler, sei es durch praktische Mitarbeit, durch Spenden oder eine Fördermitgliedschaft, zählen können.

Die ordentliche Mitgliederversammlung schließt sich daran an und findet am Mittwoch, dem 21. Oktober 2026, 19.30 Uhr in der Evangelischen Dorfkirche Sexau, statt.

Tagesordnung:

    1. Begrüßung
    2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlung
    3. Genehmigung der Tagesordnung
    4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 22.10.2025
    5. Rechenschaftsbericht des Vorstandes und Jahresabschluss 2025
    6. Bericht der Rechnungsprüfer
    7. Berichte aus den Diensten
      – Nachbarschaftshilfen Freiamt und Sexau
      – Dorfhelferinnenstation Freiamt
    8. Aussprache über die Berichte
    9. Entlastung des Vorstands
    10. Benennung des Wahlleiters
    11. Neuwahl/Bestätigung der durch die Mitgliedsgemeinden benannten Vorstandsmitglieder gem. § 8 Abs. 1-3 und § 8 Abs. 4 für jeweils 3 Jahre
      Wahl der Kassenprüfer
    12. Genehmigung des Wirtschafts- und Stellenplans 2027
    13. Verschiedenes, Wünsche und Anträge.